AGB
537
wp-singular,page-template-default,page,page-id-537,wp-theme-bridge,bridge-core-3.0.6,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,qode_grid_1300,footer_responsive_adv,qode-content-sidebar-responsive,qode-theme-ver-29.3,qode-theme-bridge,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-6.10.0,vc_responsive

AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende AGB des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn wir seinen uns bekannten Bedingungen nicht widersprechen. b) Durch Auftragserteilung erkennt der Käufer die diesseitigen Vertragsbedingungen an. Unsere AGB gelten dann auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. c) Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung. Wir liefern ausschließlich an Gewerbetreibende, sofern von uns nichts anderes schriftlich bestätigt wird.

Unsere Preise verstehen sich in Euro und auf Basis unserer aktuell gültigen Preisliste, vorbehaltlich zwischenzeitlich vor-genommener Preisanpassungen. Maßgebend sind somit die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen. Die Preise gelten pro Flasche bzw. pro ausgewiesene Einheit inkl. Branntwein- und Zwischenerzeugnissteuern.  Die jeweils gültige Sektsteuer wird hingegen zusätzlich ausgewiesen und berechnet. Die Preise verstehen sich ab Lager Wiesbaden, zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer und Pfand.

2. Unsere Offerten sind freibleibend und für uns unverbindlich. Unsere Vertreter haben keine Abschlussvollmacht. Unsere Preise gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erhalt unserer Rechnung als vereinbart. Erfolgen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung) Eingriffe von hoher Hand, so behalten wir uns vor, dadurch verursachte Mehrkosten weiterzugeben)eine erhebliche und nicht vorauszusehende Steigerung unserer Kosten, die Grundlage unserer Kalkulation sind, sind wir berechtigt, diese nachweisbaren Mehrkosten weiter zu berechnen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu .

3. Für die in unserer Preisliste ausgewiesenen Preise, Jahrgänge und Ausstattungen übernehmen wir keine Gewähr. Mit Erscheinen der neuen Preisliste werden alle früheren Preislisten und Preisabsprachen ungültig.

4. Unsere Preise verstehen sich einschließlich der handelsüblichen Verpackung für den Güterstraßenverkehr. Für die Verpackung von Paketen für Paketdienstversand kann ein Zuschlag verlangt werden. Für Fixtermine, Express-Zustellung und weitere Sonderleistungen behalten wir uns eine Weiterbelastung an den Kunden vor.

5. Die Lieferungen werden in der Regel prompt ausgeführt, zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Schadensersatzansprüche bei Teillieferung, Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung schließen wir aus. Ereignisse höherer Gewalt wie Betriebsstörungen, Streiks, Verkehrshindernisse, Feuerschäden, verspätete Lieferungen von Materialien, Energiemangel oder sonstigen Fällen, die wir nicht zu vertreten haben, von denen wir aber zur Auslieferung eines Auftrages abhängig sind befreien uns von den vereinbarten Lieferzeiten und Preisen und setzen uns nicht in Verzug. Sobald ein Jahrgang ausverkauft ist, wird automatisch der Nachfolgejahrgang geliefert. Die Lieferung erfolgt frei Haus, ebenerdig bis hinter der ersten verschließbaren Tür, ab einem Mindestauftragswert von

 € 350,00 Netto innerhalb 20 km Umkreis. Bei einem Auftragswert unter €  350,00 Netto erfolgt keine Lieferung. Sonderfahren außerhalb der Öffnungszeiten  werden mit einem Aufschlag von 

 € 35,00  Netto berechnet.

Bei Ware auf Kommission sind Barzahlung oder Bankabbuchungsauftrag Voraussetzung

 Bei Rücknahmen fallen folgende Gebühren pro Gebinde an: Faß: 5,00 Euro; Original Weinkiste 3,00 Euro; lose Flasche: 0,50 Euro. Bereits geleistete Zahlungen werden bei der Rechnungserstellung mit der Rückgabe verrechnet und eventuelles Guthaben wird zurückgezahlt. Verschmutzte oder nasse Kartons mit Ware, angebrochene (angefangene) Kästen, Kartons oder Gebinde oder Flaschenträger mit verschiedenartiger Ware oder bereits geöffnete Flaschen werden nicht gutgeschrieben und stehen eine Woche im Lager zur Abholung bereit. Falls eine Rücklieferung gewünscht wird, erfolgt diese kostenpflichtig. Befindet sich die Ware länger als eine Woche in unserem Lager, ohne dass eine Information über die Weiterbehandlung bei uns eingegangen ist, sind wir berechtigt, die Ware zu entsorgen. 

6. Zahlungen mit befreiender Wirkung sind grundsätzlich 4 Wochen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Für Neukunden können wir die ersten 3 Lieferungen nur gegen Vorkasse ausführen. 

7. Als Tag des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem der überwiesene Betrag für uns verfügbar ist. Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

8. Beanstandungen können wir nur berücksichtigen, wenn sie uns unverzüglich nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Abweichungen in Art, Menge, Gewicht oder bei Bruch sind vom jeweiligen Frachtführer zu bescheinigen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Eine Beanstandung berechtigt den Käufer nicht, die Bezahlung unserer Rechnungsbeträge zurückzuhalten

9. Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen von 12% p.a.

10. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt besteht bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Forderung. Das vorbehaltene Eigentum darf weder übereignet noch verpfändet werden. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde darf die in unserem Eigentum befindliche Ware nur veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges behalten wir uns vor, sämtliche Forderungen an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Im Falle einer uns bekannt werdenden Verschlechterung der Vermögensverhältnisse werden alle Forderungen aus bereits geleisteten Lieferungen sofort fällig. Der Kunde verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten für die Geltendmachung unserer Rechte.

11. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers, welche diesen Bedingungen entgegenstehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und erhalten stillschweigend keine Rechtskraft.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, sofern der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

Wiesbaden im Januar 2025